"24 STUNDEN BETREUUNG" IM EIGENEN ZUHAUSE
DURCH PFLEGEPERSONAL AUS POLEN

DIE VERMITTLUNG EINER SENIORENBETREUERIN DIREKT, MIT DEM HINWEIS, DASS DIESE DURCH SIE ÜBER DAS ARBEITSAMT ANGEFORDERT UND ANGESTELLT WERDEN KANN.
LEGAL
Es gibt mittlerweile im begrenzten Umfang das Modell, dass Sie Bewerberinnen vorgestellt bekommen und hernach die
Einstellung über das Arbeitsamt und die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV), in Zusammenarbeit mit den Arbeitsbehörden des Heimatlands
erfolgt.
Dieses Modell versucht, das Nichtvorliegen einer Auswahl bei einer Einladung lediglich über das Arbeitsamt zu beseitigen.
Sie sind nach wie vor Arbeitgeber, alle bürokratischen Hürden und Bedingungen sind durch Sie zu erledigen, alle Abgaben zu entrichten.
Bei Austausch der Betreuerin, wenn diese nicht mehr möchte, oder Urlaub bei Ihnen beantragt, treten die beim Arbeitsamtmodell üblichen Verzögerungen ein, es
handelt sich lediglich um eine Auswahl bereichertes Arbeitsamtmodell mit allen dort bestehenden Vor - und Nachteilen.
Zusätzlich wird eine Vermittlungsgebühr für die Vorstellung und Auswahl der Betreuerinnen an die private Vermittlung fällig. Diese beträgt
derzeit etwa 150 EUR.
Diese Möglichkeit ist nach Auskunft der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) in Ordnung und kann durchgeführt werden.
Beachten Sie bitte hierbei folgende Punkte:
Eine Einladung und Anforderung letztlich nur über das Arbeitsamt. Erfüllen Sie alle dort notwendigen Voraussetzungen.
Beachten Sie bitte zudem, dass die hierbei entstehenden Nachteile, der hohe zeitliche und bürokratische Aufwand auf Sie zukommt.
Rechtlich ist es in Polen und dem meisten anderen Staaten nicht erlaubt, einen Arbeitsvermittler, und nichts anderes als eine Arbeitsvermittlung findet hierbei statt, als
Arbeitssuchender zu bezahlen. Das bedeutet, das Verfahren muss für den Arbeitssuchenden, Ihre spätere Betreuerin, auch zur
Vermittlung über die private Schiene zwingend völlig kostenfrei sein.
Befragen Sie die Ihnen vorgestellten Betreuerinnen nach genau diesem Punkt. Sollte Ihnen hierbei mitgeteilt werden, dass Arbeitssuchende dennoch
zur Kasse gebeten worden sind oder im Erfolgsfall zur Kasse gebeten werden,
sollten Sie sich einen anderen Vermittler suchen, denn dann werden hierbei eindeutig nicht legale Einkunftsmöglichkeiten
ausgenutzt.
Zumeist werden diese Dinge auch gerne blumig umschrieben, wie z.B. Administrationsgebühr, kostenpflichtige Sprach - und/oder Vorbereitungskurs,
Übersetzungskosten oder dergleichen.
Es ist nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch verwerflich, Arbeitslose mit der Aussicht auf Arbeit anzulocken und hinterher abzukassieren.
Die Kosten sind hierbei das krasse Problem. Eine Vermittlungsgebühr in Höhe von derzeit, was wir gefunden haben, 150 Euro, dies müsste eventuell mit einer
osteuropäischen Firma geteilt werden, da man hier in Deutschland vor Ort als Vermittler präsent sein muß aber dort vor Ort auch persönlich suchen muß und man
beides gleichzeitig alleine kaum bewerkstelligt.
Da sich das ganze System demnach von der Seite des Endkunden her als einzige Möglichkeit legal finanzieren lässt,
lohnt sich der ganze Aufwand nicht einmal mehr annähernd.
Aus diesem Grund versucht man hin und wieder, hierbei irgendwie finanziell besser davon zu kommen, in dem man auch die Arbeitssuchenden zur Kasse bittet.
Man hat bei Markteinführung einen schweren Fehler begangen. Man wollte wohl alle Anderen weit unterbieten, hat sich hierbei grob verschätzt und ist
gleich so billig eingestiegen, dass es sich nicht mehr lohnt, hierbei eine Infrastruktur aufzubauen, bei der man auch qualitativ nicht einfach
jeden, der sich meldet, einladen kann, sondern bei dem man auch fachlich und menschlich eine kompetente Vorauswahl trifft, Angaben überprüft,
die Geeignetheit feststellt.
Einen einmal eingefahrenen Preis zu erhöhen ist erheblich schwerer als diesen zu senken.
Jetzt ist diese Möglichkeit schon nach kurzer Zeit so gut wie nicht mehr zu finden.
nach oben
|